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Linz, 8. Mai 2025 (aiz.info)

Vollspaltenböden: Verhandlungsergebnis ist gangbarer Kompromiss

Landwirtschaftskammer OÖ bewertet Einigung positiv - Umsetzung wird herausfordernd

Viele oberösterreichische Bäuerinnen und Bauern sehen in der Schweinehaltung weiterhin eine betriebliche Zukunft. 40% der Schweine in ganz Österreich werden in Oberösterreich gehalten. Deswegen sind tierschutzrechtliche Voraussetzungen und Bedingungen für die oberösterreichische Landwirtschaft von besonderer Relevanz. Rechtliche Planungssicherheit ist eine der wichtigsten Grundlagen für Investitionen. Daher müssen mit der vorliegenden Änderung des Tierschutzgesetzes auch neue Forderungen ein Ende haben.
 
“Die Landwirtschaftskammer bekennt sich zum Tierschutz und zur Weiterentwicklung der Tierhaltung. Dies muss allerdings unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Machbarkeit und unter Beachtung der Entwicklungen der Märkte erfolgen“, hält Präsident Franz Waldenberger fest. Der vorliegende Konsens ist nach der endgültigen Beschlussfassung im Detail zu bewerten und wird entsprechend einzelbetrieblich zu prüfen sein. Die Vorgaben werden praktisch umsetzbar sein, jedoch auch sehr herausfordernd.
 
Mit dem erzielten Kompromiss bei der Änderung des Tierschutzgesetzes ist die Grundlage dafür gelegt, dass es wieder zu Investitionen in der Schweinehaltung kommen kann, die in den letzten Jahren äußerst niedrig waren. “Leider konnte ein festgelegter Investitionsschutz nicht generell festgelegt werden, aber zumindest für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Ende 2022 investiert haben. Für diese Betriebe gilt eine individuelle Übergangsregelung von 16 Jahren, die unserer Ansicht nach in Bezug auf die Abschreibungsdauer aber sehr kurz bemessen ist“, so Waldenberger.
 
Trotzdem wird Österreich mit diesem Tierschutzgesetz nun eine im EU-Vergleich besondere Lösung haben. Die Haltungsbedingungen haben entsprechende Auswirkungen auf Erzeugungsmengen und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Marktgeschehen. Hohe Tierwohl-Standards sind ein deutlich hervorzuhebendes Merkmal gegenüber dem Konsumenten und auch auf den Absatzmärkten, die sich im Preis für Schweinefleisch ausdrücken müssen. “Wer höhere Standards in der Tierhaltung fordert, darf auch im Supermarktregal nicht zum Billigstprodukt mit unbekannter Herkunft achten, sondern sollte sich an das AMA-Gütesiegel halten und einen entsprechenden Preis für Qualitätsware zahlen“, fordert Waldenberger.
 
Die praktische Machbarkeit der gesetzlichen Vorgaben ist insofern entscheidend, da bei einer Reduktion der heimischen Produktion der Import von Ware, die unter niedrigeren Tierhaltungsstandards produziert wird, die Konsequenz wäre. “Wir haben in Österreich ein umfassendes Angebot an Tierwohlprogrammen. Die neuen rechtlichen Vorgaben sollen die Erzeugung von österreichischem Qualitätsschwein absichern und ich hoffe, dass wir mit dieser Einigung die Basis für eine stabile Investitionstätigkeit auf unseren schweinehaltenden Betrieben gelegt haben“, so Waldenberger abschließend. (Schluss)
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