Mercosur: EU-Parlament unterstützt Maßnahmen zum Schutz der Landwirtschaft
Möglichkeit zur Aussetzung von Zollpräferenzen für sensible Agrarerzeugnisse wie Geflügel und Rindfleisch
Am Dienstag billigten die Abgeordneten des EU-Parlaments eine Schutzklausel für das EU-Mercosur-Abkommen, um zu verhindern, dass Einfuhren aus Mercosur-Staaten dem europäischen Agrarsektor schaden. Die Position des Parlaments wurde mit 431 Stimmen angenommen, bei 161 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen. Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung der Rechtsvorschriften beginnen am 17 Dezember 2025.
Der Entwurf der Verordnung legt fest, wie die EU vorübergehend Zollpräferenzen für die Einfuhr bestimmter als sensibel eingestufter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (wie Geflügel oder Rindfleisch) aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay aussetzen kann, wenn diese als schädlich für EU-Erzeuger angesehen werden.
Nach Auffassung des Europäischen Parlaments sollte die Kommission eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen einleiten, wenn die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse über einen Zeitraum von drei Jahren durchschnittlich um 5 % steigen (gegenüber 10 % pro Jahr im Vorschlag der Kommission). Zudem fordern die Abgeordneten schnellere Untersuchungsverfahren (von in der Regel sechs auf drei Monate sowie von vier auf zwei Monate bei sensiblen Erzeugnissen), damit Schutzmaßnahmen rascher eingeführt werden können.
Das Parlament hat einen Änderungsantrag angenommen, der einen Gegenseitigkeitsmechanismus vorsieht, wonach die Kommission eine Untersuchung einleitet und Schutzmaßnahmen ergreift, wenn glaubwürdige Beweise dafür vorliegen, dass Einfuhren, die Zollpräferenzen genießen, nicht den gleichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt, Tierschutz, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit oder Arbeitsschutz entsprechen, die für Erzeuger in der EU gelten.
Gabriel Mato (EVP, Spanien), ständiger Berichterstatter des Parlaments für Mercosur, erklärte: „Diese Schutzmaßnahmen verbessern die Funktionsweise der Verordnung erheblich, indem sie einen stärkeren Schutz für unsere Landwirte und einen verlässlicheren Rahmen für die Umsetzung gewährleisten. Ich werde alles Notwendige tun, um diese Verbesserungen in den kommenden Verhandlungen zu verteidigen, da sie nicht nur wirksam, sondern auch fair und unverzichtbar für ein glaubwürdiges Ergebnis sind.“
Die bilateralen Schutzklauseln sollen sowohl Bestandteil des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens als auch des EU-Mercosur-Interims-Handelsabkommens sein. Beide Abkommen müssen nach ihrer Unterzeichnung, die noch in diesem Monat erwartet wird, vom Parlament ratifiziert werden.
Die EU ist der zweitgrößte Handelspartner Mercosurs im Warenverkehr, mit Ausfuhren in Höhe von 57 Mrd. € im Jahr 2024. Auf die EU entfällt ein Viertel des gesamten Dienstleistungshandels Mercosurs; die EU-Ausfuhren in die Region beliefen sich 2023 auf 29 Mrd. €. (Schluss)
Der Entwurf der Verordnung legt fest, wie die EU vorübergehend Zollpräferenzen für die Einfuhr bestimmter als sensibel eingestufter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (wie Geflügel oder Rindfleisch) aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay aussetzen kann, wenn diese als schädlich für EU-Erzeuger angesehen werden.
Nach Auffassung des Europäischen Parlaments sollte die Kommission eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen einleiten, wenn die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse über einen Zeitraum von drei Jahren durchschnittlich um 5 % steigen (gegenüber 10 % pro Jahr im Vorschlag der Kommission). Zudem fordern die Abgeordneten schnellere Untersuchungsverfahren (von in der Regel sechs auf drei Monate sowie von vier auf zwei Monate bei sensiblen Erzeugnissen), damit Schutzmaßnahmen rascher eingeführt werden können.
Das Parlament hat einen Änderungsantrag angenommen, der einen Gegenseitigkeitsmechanismus vorsieht, wonach die Kommission eine Untersuchung einleitet und Schutzmaßnahmen ergreift, wenn glaubwürdige Beweise dafür vorliegen, dass Einfuhren, die Zollpräferenzen genießen, nicht den gleichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt, Tierschutz, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit oder Arbeitsschutz entsprechen, die für Erzeuger in der EU gelten.
Gabriel Mato (EVP, Spanien), ständiger Berichterstatter des Parlaments für Mercosur, erklärte: „Diese Schutzmaßnahmen verbessern die Funktionsweise der Verordnung erheblich, indem sie einen stärkeren Schutz für unsere Landwirte und einen verlässlicheren Rahmen für die Umsetzung gewährleisten. Ich werde alles Notwendige tun, um diese Verbesserungen in den kommenden Verhandlungen zu verteidigen, da sie nicht nur wirksam, sondern auch fair und unverzichtbar für ein glaubwürdiges Ergebnis sind.“
Die bilateralen Schutzklauseln sollen sowohl Bestandteil des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens als auch des EU-Mercosur-Interims-Handelsabkommens sein. Beide Abkommen müssen nach ihrer Unterzeichnung, die noch in diesem Monat erwartet wird, vom Parlament ratifiziert werden.
Die EU ist der zweitgrößte Handelspartner Mercosurs im Warenverkehr, mit Ausfuhren in Höhe von 57 Mrd. € im Jahr 2024. Auf die EU entfällt ein Viertel des gesamten Dienstleistungshandels Mercosurs; die EU-Ausfuhren in die Region beliefen sich 2023 auf 29 Mrd. €. (Schluss)
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