Noch keine Zwei-Drittel-Mehrheit für Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz
Wirtschaftsausschuss beschließt Vorlage mit einfacher Mehrheit
Noch nicht die verfassungsmäßig erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit fand das von der Regierung vorgelegte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das gestern, Mittwoch, im Wirtschaftsausschuss vorerst nur mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen wurde. Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer lud die Opposition dazu ein, gleich nach der Sitzung in seinem Ressort den Entwurf "Punkt für Punkt" durchzugehen, um in den nächsten Wochen eine gute und gemeinsame Lösung zu finden. Das endgültige Gesetz werde vermutlich bei einer Plenarsitzung im Mai behandelt werden, informierte ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger.
ABG soll Verfahren verkürzen und die Länder stärker in die Pflicht nehmen
Durch das mit dem sperrigen Titel versehene Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der unter anderem der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen (RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dient. Weiters sollen ein "One-Stop-Shop-Prinzip" etabliert, verbindliche Ausbauziele definiert, Flächen für die Errichtung von Stromleitungen ausgewiesen und auch die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden.
Durch die Festlegung von verbindlichen Werten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll sichergestellt werden, dass alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel von zusätzlichen 27 Terawattstunden (TWh) erneuerbarem Strom bis 2030 leisten, steht derzeit in der Regierungsvorlage. So soll bis 2030 - aufgeteilt auf die Bundesländer - eine zusätzliche Stromproduktion von 10,5 TWh aus Photovoltaik, knapp 7 TWh aus Windkraft und 2,9 TWh aus Wasserkraft erreicht werden. Auch das Wärmeerzeugungspotential aus geothermischer Energie soll über alle Bundesländer hinweg um 1 TWh gesteigert werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen des "Integrierten Netzinfrastrukturplans", der nunmehr in das EABG überführt wird, sollen Netzbetreiber künftig Trassenkorridore für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen vorschlagen.
Hattmannsdorfer: Zentrales Schlüsselgesetz im Sinne der Versorgungssicherheit
Nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz stelle das EABG für ihn das zweite zentrale Schlüsselgesetz dar, unterstrich Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und der Verbrauchsdaten sei Österreich gefordert, niedrigere Energiepreise und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der letzte Winter habe gezeigt, dass noch immer zu 20 % auf Gaskraftwerke sowie auf importierten Strom zurückgegriffen werden müsse. Durch die angestrebte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren erwarte er sich, dass in Hinkunft etwa die Verfahrensdauer für die Errichtung von Stromleitungen auf die Hälfte reduziert werden könne. Klar sei für ihn aber auch, dass eine Energiewende nur dann gelingen könne, wenn "man die Leute vor Ort mitnehme". (Schluss)
ABG soll Verfahren verkürzen und die Länder stärker in die Pflicht nehmen
Durch das mit dem sperrigen Titel versehene Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der unter anderem der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen (RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dient. Weiters sollen ein "One-Stop-Shop-Prinzip" etabliert, verbindliche Ausbauziele definiert, Flächen für die Errichtung von Stromleitungen ausgewiesen und auch die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden.
Durch die Festlegung von verbindlichen Werten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll sichergestellt werden, dass alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel von zusätzlichen 27 Terawattstunden (TWh) erneuerbarem Strom bis 2030 leisten, steht derzeit in der Regierungsvorlage. So soll bis 2030 - aufgeteilt auf die Bundesländer - eine zusätzliche Stromproduktion von 10,5 TWh aus Photovoltaik, knapp 7 TWh aus Windkraft und 2,9 TWh aus Wasserkraft erreicht werden. Auch das Wärmeerzeugungspotential aus geothermischer Energie soll über alle Bundesländer hinweg um 1 TWh gesteigert werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen des "Integrierten Netzinfrastrukturplans", der nunmehr in das EABG überführt wird, sollen Netzbetreiber künftig Trassenkorridore für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen vorschlagen.
Hattmannsdorfer: Zentrales Schlüsselgesetz im Sinne der Versorgungssicherheit
Nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz stelle das EABG für ihn das zweite zentrale Schlüsselgesetz dar, unterstrich Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und der Verbrauchsdaten sei Österreich gefordert, niedrigere Energiepreise und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der letzte Winter habe gezeigt, dass noch immer zu 20 % auf Gaskraftwerke sowie auf importierten Strom zurückgegriffen werden müsse. Durch die angestrebte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren erwarte er sich, dass in Hinkunft etwa die Verfahrensdauer für die Errichtung von Stromleitungen auf die Hälfte reduziert werden könne. Klar sei für ihn aber auch, dass eine Energiewende nur dann gelingen könne, wenn "man die Leute vor Ort mitnehme". (Schluss)
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